Gesichtsverschleierung stellt Würde der Frau in Abrede

Grün-Schwarz uneins – CDU opfert eigene Überzeugung der Koalitionsräson

Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der FDP-Landtagsfraktion zum Verbot einer Gesichtsverschleierung für Beamte, an Schulen, Hochschulen und bei Demonstrationen sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Gesichtsverschleierung stellt die Würde der Frau in Abrede. Zwar schützt unsere Verfassung grundsätzlich die freie Entscheidung, das Gesicht zu verschleiern. Ein Verbot der Gesichtsverschleierung ist aber zulässig und für uns geboten, wenn staatliche Neutralität, die Identifizierbarkeit von Personen und eine offene Kommunikation zu gewährleisten sind. Für diese Situationen wollen wir mit unserem Gesetzentwurf ein Verschleierungsverbot einführen. Mit unserem flankierenden Antrag unterstützen wir die Landesregierung in ihrem Engagement, situative Verschleierungsverbote im Bundesrecht zu verankern.

Da ist es verwunderlich, dass die Grünen von einem Verbot der Gesichtsverschleierung nichts wissen wollen. Bezeichnenderweise bringt die CDU klar zum Ausdruck, dass sie unserem Gesetzentwurf gerne zustimmen würde, aber aufgrund der Koalitionsräson nicht darf.“

Mitteilung auf der Webseite der Fraktion:
http://fdp-dvp-fraktion.de/pressemitteilungen/weinmann-gesichtsverschleierung-stellt-wuerde-der-frau-in-abrede/