Innenministerium muss Ermittlungsermächtigung jetzt erteilen

Die Gewaltenteilung und der Respekt vor dem Rechtsstaat gebietet dies eindeutig

Zur Aussage der Staatsanwaltschaft, dass man wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat nicht ermitteln könne, weil das Staatsministerium die Ermittlungsermächtigung nicht für das Innenministerium erteilen könne, sagt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Wir fordern das Innenministerium auf, unverzüglich die Verweigerung der Ermittlungsermächtigung gegenüber der Staatsanwaltschaft aus dem Februar zurückzunehmen und diese Ermächtigung nun zu erteilen. Wer maximale Transparenz zusagt muss die Staatsanwälte auch in diesem Tatkomplex ermitteln lassen. Ansonsten bestätigt sich unser Eindruck weiter, dass diese maximale Transparenz an der Tür des Ministerbüros endet. Die Frage, inwieweit es sich bei dem weitergegebenen Schreiben um ein amtliches Dokument im Sinne des Strafgesetzbuches handelt, obliegt der Justiz und nicht dem Innenministerium. Daher gebietet es der Respekt vor dem Rechtsstaat, diese Ermittlungen zuzulassen.“