Rechte der Notfallpatienten wahren!

Sollte Strobls Haus das Urteil des VGH absichtlich ignorieren, wäre das irritierend und bedenklich

Zu aktuellen Medienberichten, wonach sich mehrere Antragsteller mittels Eilantrags beim Verwaltungsgericht Stuttgart dagegen wenden, dass das Land Baden-Württemberg die mit dem Urteil des VGH Mannheim für unwirksam erklärte Norm die Hilfsfrist betreffend faktisch weiter anwende, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Bevölkerungsschutz der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Sollte in Strobls Ministerium tatsächlich die Order kursieren, das Urteil des VGH Mannheim absichtlich zu ignorieren, wäre das höchst irritierend und bedenklich. Es wäre allerdings nicht das erste Mal, dass der Minister sich über geltendes Recht hinwegzusetzen versucht.

Dringende Maßnahmen, wie das landesweite Strukturgutachten zum bodengebundenen Rettungswesen, werden aufgrund der juristischen Fehlleistung Strobls aktuell verhindert. Eine Reform ist überfällig, der Schutz der Notfallpatienten muss an erster Stelle stehen. Ich hoffe, dass Strobls neuer Anlauf dem endlich gerecht wird.“