Europäischer Gerichthof entscheidet im Interesse des Mittelstands

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, Unternehmen, Gemeinden und Städten einen komplikationsfreien WiFi-Zugang zu ermöglichen, ist ein längst notwendig gewordener Innovationsschritt

Die heute publik gewordenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, darauf zu verzichten, Anbieter eines freien WiFi-Zugangs für Urheberrechtsverletzungen fremder Nutzer zu sanktionieren, findet bei der FDP-Landtagsfraktion große Zustimmung.

Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher, und Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, begrüßten die Entscheidung explizit: „Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs garantiert eine ausgewogene Berücksichtigung von Urheber- und Verbraucherinteressen. Indem die Notwendigkeit zur Passwortsicherung erst bei erfolgtem Missbrauch und nicht a priori Voraussetzung für ein offenes W-Lan wird, ist die bislang restriktive Verfahrenspraxis Makulatur. Da es Cafés, Restaurants. Kleinunternehmern, Städten und Gemeinden künftig freisteht, ihren Kunden einen freien W-Lan-Zugang einzuräumen, schaffen wir die Grundlage für eine in jeder Beziehung prosperierende Wirtschafts- und Tourismusregion.“

Mitteilung auf der Webseite der Fraktion:
http://fdp-dvp-fraktion.de/pressemitteilungen/europaeischer-gerichthof-entscheidet-im-interesse-des-mittelstands/