Rülke und Weinmann: Gesetzentwurf zur Neutralität ist fauler Kompromiss auf Kosten der Einheit der Justiz

Kritik der Verbände ist richtig – FDP wird Änderungsantrag einbringen, wenn Koalition Ausnahmeregelung für Schöffen und ehrenamtliche Richter im Gesetzgebungsverfahren nicht streicht

Ministerpräsident Kretschmann und Justizminister Wolf stellten in der heutigen Landespressekonferenz einen Gesetzentwurf zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften vor, der Berufsrichtern und Staatsanwälten das Tragen religiöser, weltanschaulicher oder politischer Symbole oder entsprechend geprägter Kleidungsstücke bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben verbietet. Landesrichter- und -staatsanwaltsrat sowie der Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter kritisieren, dass Schöffen und ehrenamtliche Richter von den Regeln ausgenommen werden. Der FDP-Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der rechtspolitische Sprecher, Nico Weinmann, sehen die Haltung der FDP durch die Kritik der Verbände bestätigt:

„Der Gesetzentwurf ist ein fauler Kompromiss zwischen den Grünen, die auch hauptamtliche Richter mit Kopftuch für unproblematisch halten, wie Ministerpräsident Kretschmann im November 2016 darlegte, und der CDU, die sich wieder einmal nicht durchsetzen kann.“

„Auszubaden haben dies die Angehörigen der Justiz“, so Rülke, „die mit ihrer berechtigten Kritik an der Ausnahmeregelung für Schöffen und ehrenamtliche Richter die Selbstbeweihräucherung der Koalition konterkarieren.“

„Peinlich müsste den Grünen sein“, ergänzt Weinmann, „dass ihre bisherige Argumentation zur Ausnahmeregelung für Schöffen und ehrenamtliche Richter gerade diese nicht überzeugen kann. Die besondere Wertschätzung der Neutralität, die in der Stellungnahme der Schöffen und ehrenamtlichen Richter zum Ausdruck kommt, zeigt einmal mehr, wie tief verankert sie in unserer rechtsstaatlichen Justiz sind.“

„Wir hoffen“, so Rülke und Weinmann abschließend, „dass die Koalition das Gesetzgebungsverfahren zum Anlass nimmt, die Ausnahmeregelung für Schöffen und ehrenamtliche Richter zu streichen. Andernfalls werden wir dies mit einem Änderungsantrag zur Abstimmung bringen.“