Mit Änderungsantrag gibt FDP dem Parlament die Chance, sachwidrige Ausnahmeregelung für Schöffen und ehrenamtliche Richter zu streichen; sichtbare Neutralität gilt für alle Richter
Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:
„Der Gesetzentwurf zur Neutralität zeigt beispielhaft, dass die grün-schwarze Landesregierung nicht das Beste für das Land erstrebt, sondern sich ganz auf den eigenen Machterhalt fokussiert. Für Probleme werden nicht die besten Lösungen gesucht, sondern Kompromisse, mit denen beide Koalitionspartner leben können – egal, was die Betroffenen sagen.
Von Grünen und CDU planmäßig ignoriert werden so die Kritik der Schöffen und ehrenamtlichen Richter als auch des Richterbundes an der Ausnahme der Kleidungsvorschriften für ehrenamtliche Richter und Schöffen. Dabei zeigen selbst die Autoren des Gesetzentwurfs im Justizministerium, wie absurd der Kompromiss zwischen Grünen und CDU ist. So wird für den Verzicht auf die Neutralitätsvorschrift für Ehrenamtliche auf die Vielfalt bei den Ehrenamtlichen abgestellt, dann aber sogleich richtig festgestellt, dass Neutralität auch für diese gilt. Wenn aber die Vielfalt keinen Einfluss auf die Neutralität haben darf, muss sich dies auch im äußeren Erscheinungsbild der Ehrenamtlichen ausdrücken.
Um dem Parlament bei dem zutreffenden Anliegen, Neutralität sichtbar zu halten, einen Ausweg zu bieten, wird die FDP für die morgige Ausschussberatung und die zweite Lesung einen Änderungsantrag einbringen, mit dem die sachwidrige Ausnahmeregelung für Ehrenamtliche aufgehoben wird. Gewahrt wird so auch die Einheit der Justiz. Neutralität gilt für alle; dies können dann auch die Abgeordneten von Grünen und CDU mit ihrer Zustimmung zum Änderungsantrag verdeutlichen.“
Mitteilung auf der Webseite der Fraktion:
http://fdp-dvp-fraktion.de/pressemitteilungen/weinmann-gesetzentwurf-zur-neutralitaet-zeigt-dass-in-koalition-machterhalt-prioritaet-vor-problemloesung-hat/