Expertenkommission muss im Landtag angehört werden

Informationspflichten, Befugnisse, Ausstattung der Jugendämter und das familiengerichtliche Verfahren müssen auf den Prüfstand und stärker geregelt werden

Anlässlich der öffentlichen Sitzung des Ständigen Ausschusses zum Missbrauchsfall Staufen sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Man kann und sollte den Behörden im Fall des schrecklichen Missbrauchs nicht fehlendes Interesse vorwerfen. Fehler sind jedoch klar zu benennen. Falsch wurde angenommen, dass die Mutter am Wohlergehen ihres Kindes interessiert war. Falsch war es auch, das Kind in den gerichtlichen Verfahren nicht anzuhören und keinen Verfahrensbeistand zu bestellen. Dass die Polizei, die in der Wohnung der Mutter Kinderpornographie fand, das Jugendamt nicht informierte, ist zu kritisieren, wie auch die fehlende Kontrolle der gerichtlichen Auflagen.
Es ist gut, dass die Behörden in einem ersten Schritt selbstkritisch mit der Aufarbeitung begonnen haben. In der von der Landesregierung nun endlich breiter aufgestellten Expertenkommission müssen aus diesen und weiteren Erkenntnissen zügig Schlussfolgerungen für erforderliche Verbesserungen gezogen werden. Wenn klar festgestellt wird, dass die Überwachung gerichtlicher Auflagen nicht gut geregelt ist, reicht es nicht, wenn man den Beteiligten eine bessere Zusammenarbeit lediglich empfiehlt. Eine stärkere Verrechtlichung des Informationsaustausches und der Zusammenarbeit von Gerichten und Jugendämtern mit klar normierten Pflichten muss ins Auge gefasst werden. Die Kontrollbefugnisse und Ausstattung des Jugendamtes müssen auf den Prüfstand, ebenso das familiengerichtliche Verfahren.“
Wir unterstützen die Expertenkommission dabei gern. Die Landesregierung muss Ernsthaftigkeit beweisen und die Berichte und Ergebnisse der Kommission dem Parlament unverzüglich zuleiten. Von den Koalitionsfraktionen erwarten wir, dass sie unsere Forderung nach einer anschließenden Anhörung der Experten in den zuständigen Ausschüssen unterstützt.“