Entsprechender Antrag der FDP wurde von Koalition leider abgelehnt
Anlässlich des Beschlusses des Gesetzentwurfs der Landesregierung zu Gütestellen sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:
„Am Ende eines Güteverfahrens stehen Entscheidungen, die 30 Jahre von der Staatsgewalt vollstreckt werden können. Es darf dem Staat daher nicht egal sein, wie solche Entscheidungen entstanden sind. Nicht von ungefähr wurde Jahrhunderte lang für die Normierung möglichst gerechter Verfahrensgrundsätze gekämpft. Der Ansatz der Landesregierung, den Gütestellen nahezu keine Vorgaben zum Verfahrensrecht zu machen, kann so nicht überzeugen. Dies stellte auch der Anwaltsverband fest.
Die FDP-Fraktion hat daher in einem Änderungsantrag ein Mindestmaß an Verfahrensgrundsätzen und zusätzlich die Erstellung eines jährlichen Geschäftsberichts durch die Gütestellen eingefordert. Leider war die Koalition nicht an der Verbesserung ihres Gesetzentwurfs interessiert und lehnte den Antrag ab.“