Unzureichende Rechtsaufsicht ermöglichte Fehlentwicklungen

Erst auf Drängen der FDP-Fraktion wurde eine landesweite Überprüfung eingeleitet

Zur heutigen Vorstellung des Zwischenberichts zur Gewährung von Leistungsbezügen und Zulagen an baden-württembergischen Hochschulen sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Rechtsaufsicht durch das Ministerium war in der Vergangenheit ganz offensichtlich unzureichend und ermöglichte zahlreiche Fehlentwicklungen an den Hochschulen im Land. Erst auf unser Drängen hin wurde die Besoldungspraxis von der Ministern landesweit unter die Lupe genommen. Noch im Juli 2017 hatte sie dies klar verweigert. Dabei zeigt die Vielzahl und Vielschichtigkeit der nun sichtbar gewordenen Fälle, dass es der Expertise aus dem Ministerium schon viel früher bedurft hätte. Denn gerade in den kleineren Hochschulen fehlte schlicht die juristische Fachkunde.
Inzwischen sind Jahre vergangen, in denen fehlerhafte Geldflüsse Neid und Missgunst in der Professorenschaft schürten. In der Konkurrenz um die Gelder aus dem Zulagentopf einer Hochschule müssen einerseits nachvollziehbare Richtlinien gelten. Diese müssen aber auch akribisch angewendet werden und dürfen keinen Raum für die rechtswidrige Begünstigung Einzelner lassen.
Wir mussten nicht nur einmal beobachten, dass diejenigen, die in der Hochschulleitung einen kritischen Blick auf fragwürdige Besoldungssituationen warfen, an einer Hochschule exkludiert wurden. Eine solide Rechtsaufsicht durch das Ministerium hätten denjenigen in der Aufarbeitung den Rücken gestärkt, hätte es das neue Referat im Ministerium schon früher gegeben. Die zeitliche Verzögerung unter dem Deckmantel der Hochschulautonomie macht dessen Arbeit nun schwieriger und umfangreicher.“