Irritation über eingeschränkte Verfahrenseröffnung

Zusammenwirken der Beteiligten in Untersuchungsausschuss als wahrscheinlich erkannt

Zur Eröffnung des Hauptverfahrens wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlich begangenen Untreue gegen den der Ex-Rektor und der Ex-Kanzler der Beamtenhochschule Ludwigsburg sagt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Untersuchungsausschuss zur Zulagenaffäre Ludwigsburg, Nico Weinmann:

„Es überrascht mich nicht, dass auch das Landgericht Stuttgart zu dem Schluss gekommen ist, dass sich die damalige Rektoratsspitze der Verwaltungshochschule für die `Abschiedsgeschenke´ an Teile der Professorenschaft strafrechtlich verantworten muss. Irritiert darf man aber wohl darüber sein, dass die Vorteilsempfänger nunmehr keine Konsequenzen zu erwarten haben sollen. Denn die Erkenntnisse der Beweiserhebung durch den Untersuchungsausschuss des Landtags haben sehr wohl die Vermutung erhärtet, dass es sich um ein Zusammenwirken der Begünstigten mit dem Altrektor und dem Altkanzler handelt. Da unter den Beteiligten auch zahlreiche Juristen sind, sollte sich zumindest bei diesen die Einsicht sehr schnell ergeben haben, dass eine leistungsbezogene Zulage nicht aufgrund des faktisch verwirklichten Senioritätsprinzips hätte gewährt werden dürfen. Davon zeugen auch die damaligen Rückfragen an das Landesamt für Besoldung und Versorgung. Dass sie keine monetären Einbußen mehr zu fürchten haben, da der Vertrauensschutz längst greift, entlässt die Beteiligten nicht aus der Verantwortung. Der Vertrauensschutz gilt nur deshalb, da die erforderlichen Maßnahmen seitens der Rechtsaufsicht durch das Ministerium nicht ergriffen wurden. Dadurch wurde die rechtswidrige Zulagengewährung praktisch in Stein gemeißelt.“