FDP/DVP Fraktion ist gegen eine Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse beim Zugriff auf digitale Spuren und fordert von der Landesregierung, und hier insbesondere den Grünen, eine klare Positionierung in diesem Sinne
In der Debatte um die Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse um den Zugriff auf Daten aus Smart-Home-Anlagen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:
„Wir lehnen es entschieden ab, wenn die Ermittlungsbehörden Zugriff auf Daten aus dem privaten Kernbereich von Menschen erhalten. Dies käme einem Großen Lauschangriff durch die Hintertür gleich. Das Bundesverfassungsgericht hält den Schutz des Wohnraums zu Recht sehr hoch. Eine Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse an dieser Stelle ist daher verfassungsrechtlich nicht geboten. Nur weil etwas technisch möglich ist, muss es nicht auch gemacht werden.
Es stimmt uns daher mit Sorge, dass dieser Vorstoß von Union und SPD getragen wird. Die SPD hat den Schutz von Bürgerrechten damit endgültig aufgegeben. Umso wichtiger ist, dass die Landesregierung hier klar Position bezieht. Gerade die Grünen im Land müssen nun Farbe bekennen und für die Wahrung der Bürgerrechte und der Intimsphäre der Bürger eintreten. Herr Kretschmann muss seinen Innenminister anweisen, als Vertreter Baden-Württembergs sich bei der Innenministerkonferenz gegen diesen Vorstoß zu stellen.“