Heute wird Parlamentsgeschichte geschrieben

Geltende Corona-Verordnung hat Licht, aber noch viel mehr Schatten

Die FDP/DVP Fraktion lehnt die aktuelle Corona-Verordnung ab und fordert in Entschließungsanträgen Erlaubnis für Weihnachtsmärkte mit Alkoholausschank, eine Bildungs- und Betreuungsgarantie für die Kinderbetreuung und die Schulen sowie Erleichterungen für Reisebus-Unternehmen. Anlässlich der erstmals notwendigen Zustimmung des Landtags zur Corona-Verordnung erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„An diesem Tag wird Parlamentsgeschichte geschrieben. Lange wurde bemängelt, dass die Parlamente kaum über verbindliche Mitsprachemöglichkeiten bei den Corona-Verordnungen der Regierungen verfügen. Heute ist die Landesregierung erstmals auf die Zustimmung des Landtags zur geltenden Corona-Verordnung angewiesen. Die Initiative dafür ging bereits Mitte Mai von einem Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion aus. In der Folge legten die Regierungsfraktionen einen eigenen Gesetzentwurf vor, der zwar ein ganzes Stück hinter unserem zurückblieb. In konstruktiven Verhandlungen gelang es uns aber, durchzusetzen, dass der Landtag alle zwei Monate seine Zustimmung zur Corona-Verordnung erteilen muss. An dieser Stelle danken wir auch ausdrücklich den Fraktionen von Grünen, CDU und der SPD für konstruktive Gespräche vor der Sommerpause.

Seit dem Lockdown im März wurden landauf, landab etliche Beschränkungen der Grundrechte von Gerichten als unverhältnismäßig eingestuft. Weitere Entscheidungen stehen noch aus. Der Gesundheitsschutz gilt eben nicht absolut, sondern muss mit den Freiheitsrechten von Einzelpersonen, aber auch dem Grundrecht der Berufsfreiheit behutsam in Einklang gebracht werden. Die verbindliche Mitwirkung des Landtags als höchstes Verfassungsorgan des Landes ist daher dringend geboten. Als Abgeordnete stehen wir dabei im ständigen Austausch mit Bürgern, Vereinen und Unternehmen vor Ort. Deren Interessen und Wünsche können wir nun rechtsverbindlich einbringen.

Die geltenden Corona-Verordnungen des Landes haben Licht, aber noch mehr Schatten. Heute wissen wir deutlich mehr über das Covid-19-Virus und das bedeutet eben auch, dass Maßnahmen und Beschränkungen noch zielgerichteter erfolgen müssen. Heute entscheiden wir über die Corona-Verordnungen in der aktuellen Fassung. Diese werden wir ablehnen, weil sie zahlreiche Defizite aufweist. Diese Liste ist lang. Beispiele für Defizite benennen wir in drei Entschließungsanträgen und fordern von der Landesregierung Nachbesserung.

Zum einen fordern wir den Erlass einer eigenen Verordnung für Weihnachtmärkte und ähnliche Spezialmärkte. Die Standbetreiber und die Kommunen brauchen endlich Planungssicherheit, ob und in welcher Form Weihnachtsmärkte stattfinden können. Aus unserer Sicht darf der Ausschank von Glühwein nicht verboten werden. Es ist nun mal Realität, dass es ohne Glühwein leere Märkte und leere Kassen geben wird. Unter Wahrung der seither in der Gastronomie bewährten Hygiene- und Abstandsvorschriften muss auch der Ausschank von alkoholischen Getränken möglich sein.

Ferner fordern wir eine Bildungs- und Betreuungsgarantie für die Schulen und die Kindertagesbetreuung. Eltern, Kinder und Lehrer brauchen Planungssicherheit dafür, dass es hier keine flächendeckenden Schließungen mehr geben wird. Notwendig ist vielmehr ein Stufenplan, anhand dessen klar wird, ab welchem Infektionsgeschehen vor Ort welche lokalen Maßnahmen für die Bildungseinrichtung getroffen werden. Außerdem beantragen wir, das Verbot jahrgangsübergreifender Arbeitsgemeinschaften an den Schulen auch anhand der Regelungen und Erfahrungen in anderen Bundesländern zu überprüfen und entsprechend dem Ergebnis eine Regelung zu erarbeiten, welche die jahrgangsübergreifenden AGs unter Einhaltung der Gesundheitsschutz-Bestimmungen wieder zulässt. Schließlich soll es in Reisebussen Gruppen von bis zu 10 Personen erlaubt werden, auf den Mund-Nasen-Schutz zu verzichten, wenn ausreichender Abstand zu anderen Personen gewährleistet ist. Wir brauchen in Reisebussen keine schärferen Vorgaben als in geschlossenen Restaurant-Räumen.“