Datenschutz darf nicht als Hemmschuh wahrgenommen werden

Pragmatische Herangehensweise fördert Verständnis für Datenschutz als Grundrechtsschutz

Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, erklärt anlässlich der Vorstellung des aktuellen Tätigkeitsberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Stefan Brink:

„Die vernünftige und pragmatische Linie, die der LfDI bei seiner Tätigkeit fährt, ist sehr begrüßenswert. Er fördert das Bewusstsein und die Akzeptanz des Datenschutzes in Baden-Württemberg und setzt sich engagiert dafür ein, dass Datenschutz nicht als unnötiges
Hindernis, sondern als wichtiger Grundrechtsschutz, aber auch als Chance für neue Geschäftsmodelle verstanden wird. Ganz in diesem Sinne ist er mit den gravierenden Unsicherheiten, die durch die europäische Rechtsprechung in Bezug auf Datenverarbeitung in
den USA im letzten Jahr entstanden sind, umgegangen. US-amerikanische Programme und digitale Anwendungen sind aus Wirtschaft und Gesellschaft kaum wegzudenken. Es ist daher wichtig und gut, dass die Arbeit des LfDI einen Schwerpunkt auf die datenschutzrechtliche Beratung von Unternehmen, Behörden und Privatpersonen legt. Repressive Maßnahmen kommen zu Recht immer erst an zweiter Stelle. Dies hat sich ganz konkret beim Einsatz von Microsoft Office 365 an Schulen gezeigt. Er hat die Pilotprojekte begleitet und Microsoft zur Abgabe zusätzlicher Sicherheitsgarantien gebracht. Dass dieses Engagement schlussendlich
dennoch nicht von Erfolg gekrönt war, lag nicht zuletzt an der einseitigen Fixierung des Kultusministeriums auf ein einzelnes Produkt.

Für die Zukunft lautet die wesentliche Losung: Digitalisierung und Datenschutz gehen Hand in Hand und dürfen kein Widerspruch sein. In einer von Algorithmen getriebenen Welt werden Unmengen an Daten erfasst, die vom Verbraucher nicht einfach überblickt werden können. Damit selbstbestimmtes Handeln auch zukünftig möglich bleibt, ist Transparenz elementar. Gleichzeitig dürfen überbordende Datenschutzregelungen die Entwicklung und den Einsatz von KI-Anwendungen und Algorithmen nicht blockieren. Gerade im Gesundheitswesen sehen wir dies deutlich: Der Umgang mit heiklen Gesundheitsdaten wird durch den Datenschutz stark reglementiert. Die nötigen Handlungsspielräume für digitale Anwendungen müssen in diesem Bereich erhalten bleiben. Datenschutz darf nicht als Hemmschuh der Digitalisierung und des Fortschritts wahrgenommen werden!“