Entwurf bleibt bei Transparenz, Rechtsschutz und Datenschutz hinter den Erwartungen zurück
Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Nachrichtendienstrechts äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender undextremismuspolitischerSprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:
„Der vorliegende Entwurf ist durchaus geeignet, die durch höchstrichterliche Rechtsprechung geforderten Änderungen weitgehend zutreffend umzusetzen. Wir begrüßen den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sowie den Schutz der Berufsgeheimnisträger. Dabei wünschen wir uns eine Klarstellung, dass alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einbezogen werden – nicht nur jene, die strafrechtliche Mandate betreuen.
Deutliche Kritik üben wir an der eingeschränkten Regelung zur nachträglichen Benachrichtigung Betroffener nach dem Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Diese Benachrichtigung ist ein zentraler Mechanismus, um Rechtsschutz nach Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz zu gewährleisten. Sie muss die Regel sein und darf nur dann unterbleiben, wenn der Zweck der Maßnahme dadurch gefährdet würde.
Wir fordern den Gesetzgeber auf, dem Gebot der Normenklarheit zu folgen und auf unübersichtliche Verweisungsketten zu verzichten. Gerade in einem so sensiblen Bereich muss Gesetzgebung transparent und nachvollziehbar sein.
Wir stehen der vorgesehenen Beschränkung von Auskunftsansprüchen kritisch gegenüber. Die Kopplung an einen ‚verhältnismäßigen Aufwand‘ widerspricht dem Anspruch der Datenschutz-Grundverordnung und unterläuft die Rechte der betroffenen Personen. Vertrauen in den Verfassungsschutz lässt sich nur durch klare, faire und transparente Regeln stärken.
Es ist befremdlich, dass das maßgebliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 2022 erst jetzt – über dreieinhalb Jahre später – umgesetzt wird. Dass Baden-Württemberg über Jahre hinweg auf möglicherweise verfassungswidriger Grundlage Erkenntnisse gewonnen hat, ist mit den Grundsätzen des Rechtsstaats nicht vereinbar.
Daher ist es nur folgerichtig, dass die Landesregierung endlich handelt und das Landesverfassungsschutzgesetz an die verfassungsrechtlichen Vorgaben anpasst. Wir werden uns in den weiteren Beratungen für notwendige Nachbesserungen einsetzen.“