Demokratische Fraktionen verankern Verfassungstreue von Rechtsreferendaren verbindlich im Gesetz
In der Plenardebatte zur Reform des Juristenausbildungsgesetzes äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender undrechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:
„Mit dem interfraktionell abgestimmten Änderungsantrag haben alle demokratischen Fraktionen im Landtag Baden-Württemberg eine rechtssichere Lösung geschaffen: Die Anforderungen an die Verfassungstreue von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren sind nun klar gesetzlich verankert. Damit ist eindeutig geregelt, dass Personen mit begründeten Zweifeln an ihrer Verfassungstreue nicht in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden können oder aus diesem zu entfernen sind. Das stärkt den Rechtsstaat und schützt die Integrität der Justiz.
Denn für mich ist klar: Nur wer mit beiden Beinen fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, kann diese verteidigen!
Den Entschließungsantrag der SPD zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens lehnen wir ab. Zum einen sind wir der Auffassung, dass ein solcher Entschließungsantrag in Zusammenhang mit dem Juristenausbildungsgesetz zumindest unglücklich ist, da er suggeriert, dass Verfassungsfeinde nur von rechts kämen. Zum anderen sind wir der Überzeugung, dass wir zuvorderst die Probleme klein machen müssen, die die AfD groß machen, statt die Partei verbieten zu wollen.“