Keine Strafverfolgung nach Kassenlage, sondern effiziente Ermittlungen und spürbare Sanktionen
Nach aktuellen Medienberichten ist die Zahl der Ermittlungsverfahren angestiegen, die Strafvollzugsanstalten im Land sind voll und in Polizei und Justiz entsteht der Eindruck, die eigene Arbeit sei vergebens. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender undrechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:
„Es ist ein alarmierendes Signal, wenn sich in Teilen der Bevölkerung der Eindruck verfestigt, der Rechtsstaat sei nicht durchsetzungsfähig oder sogar innerhalb von Polizei, Staatsanwaltschaften und bei Gericht die eigene Arbeit als vergebene Mühe empfunden wird. Ein solcher Eindruck beschädigt das Vertrauen in staatliche Institutionen und gefährdet die Akzeptanz unserer Rechtsordnung. Dem müssen wir mit Klarheit und Konsequenz entgegentreten. Der Rechtsstaat darf weder als überfordert noch als gleichgültig wahrgenommen werden.
Selbstverständlich ist die Einstellung von Verfahren integraler Bestandteil eines rechtsstaatlichen Systems. Wo kein hinreichender Tatverdacht besteht oder gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist eine Einstellung geboten. Problematisch wäre jedoch jede Entwicklung, bei der Verfahren faktisch aus Ressourcengründen nicht weiterverfolgt werden. Strafverfolgung darf niemals unter dem Vorbehalt personeller Engpässe stehen. Entscheidungen müssen allein auf Grundlage von Recht und Gesetz getroffen werden – unabhängig von Arbeitsbelastung oder Kapazitätsgrenzen.
Gleichzeitig müssen wir anerkennen, dass Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Justizvollzug seit Jahren einer steigenden Belastung ausgesetzt sind. Mehr Verfahren, komplexere Sachverhalte und hohe Belegungszahlen im Vollzug verlangen nach einer strukturellen Antwort. Wir brauchen spürbar mehr Polizeibeamtinnen und -beamte im Streifendienst und in den Ermittlungsbereichen, damit Präsenz, Reaktionsgeschwindigkeit und Ermittlungsdruck gewährleistet sind. Ebenso benötigen Staatsanwaltschaften und Gerichte eine deutliche personelle Verstärkung, um Verfahren ohne unnötige Verzögerungen zu bearbeiten und gerichtsfest abzuschließen.
Strafrechtliche Reaktionen müssen zeitnah, nachvollziehbar und wirksam sein. Wer Straftaten begeht, muss mit einer konsequenten und spürbaren Sanktion rechnen. Nur wenn Ermittlungen zügig geführt, Verfahren effizient durchgeführt und Urteile konsequent vollstreckt werden, entfaltet das Strafrecht seine präventive Wirkung und stärkt das Vertrauen in die Durchsetzungskraft des Staates.
Der Rechtsstaat ist stark – aber seine Stärke zeigt sich nicht im Anspruch, sondern in der praktischen Durchsetzung. Dafür braucht er klare Prioritäten, ausreichende Ressourcen und den politischen Willen, Sicherheit und Gerechtigkeit sichtbar zu gewährleisten.“