Abkehr von sinnvollem Verfahren bei Unklarheiten in der Besoldung führt nur zu Unmut und Mehrarbeit
Zur Pressekonferenz von Beamten- und Richterbund zur Ankündigung des Finanzministeriums, Widersprüche von Beamten zur Frage der verfassungsgemäßen Besoldung nun nicht mehr ruhend zu stellen, sondern negativ zu bescheiden, erklären Frank Bonath, finanzpolitischer Sprecher und Nico Weinmann, stv. Vorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:
Bonath: „Der Finanzminister will nun an den Landesbeamten sparen. Wenn Widersprüche gegen die Besoldung in der Frage der Unteralimentation jetzt nicht mehr wie jahrelang üblich, ruhend gestellt werden bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, sondern abschlägig beschieden werden sollen, setzt er doch darauf, dass es bei den Beamten eine Scheu gibt, ihren Dienstherren zu verklagen. Denn nur wer nach dem ablehnenden Bescheid klagt, erhält dann bei einer entsprechenden Entscheidung in Karlsruhe entsprechende Nachzahlungen. Dies wird in Zeiten mangelnder Fachkräfte im öffentlichen Dienst die Bereitschaft sicher nicht steigern, auch mal mehr zu arbeiten. Dazu löst es entsprechende Mehrarbeit im Landesamt für Besoldung und Versorgung aus, die sowieso schon unter der vielen Arbeit ächzen. Und ein klareres Signal, dass man eigentlich sicher ist, eben nicht innerhalb der von Karlsruhe aufgestellten Regeln der Beamtenbesoldung zu sein, kann man ja kaum setzen. Wir fordern den Finanzminister auf, hier zum alten Verfahren zurückzukehren.“
Weinmann: „Die Richterschaft weißt in Zeiten des Selbstlobs der Ministerin, dass man ja soviel für die Justiz tue, zurecht darauf hin, dass das bei den Richtern und Staatsanwälten am Monatsende eben nicht ankommt. Erst hat man beim sogenannten Vier-Säulen-Modell die Richterschaft vergessen, und dann bei der letzten Tarifergebnisübertragung auch noch die Unterschiede zwischen den Besoldungsgruppen weiter eingeebnet – obwohl das Bundesverfassungsgericht explizit angemahnt hat, dies nicht zu tun. Wer eine hochqualifizierte und motivierte Justiz will, muss hier definitiv anders handeln – und dazu ganz sicher nicht die Verwaltungsgerichte mit Besoldungsklagen belasten. Das fräße dann auch wieder die zusätzlichen Stellen aus dem Haushalt auf. Man kann sich kaum eine mehr aus der Zeit gefallene Handlungsweise vorstellen.“