Ehrenamt stärken, landeseinheitliche Regelungen schaffen und Finanzierung dauerhaft sichern.
Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs zum Katastrophenschutzgesetz äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:
„Die Zunahme extremer Wetterereignisse, geopolitische Spannungen und neue Bedrohungslagen verdeutlichen, wie unverzichtbar ein funktionierender Katastrophenschutz ist. Umso wichtiger ist die Arbeit der zahlreichen engagierten Einsatz- und Hilfskräfte in Behörden, Feuerwehren sowie Organisationen wie THW, DRK, JUH, ASB, Malteser, DLRG und Bergwacht. Ihnen gelten unser großer Dank und unsere Anerkennung.
Mit dem heute vorgelegten Entwurf des Landeskatastrophenschutzgesetzes wird ein erster, wichtiger Schritt getan. Dennoch bleibt der Entwurf in zentralen Punkten hinter den Erwartungen zurück.
Besonders bei der Gleichstellung ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer mit Kräften von Feuerwehr und THW besteht Nachbesserungsbedarf. Zwar begrüßen wir höhere Pauschalen, unbürokratische Kostenübernahmen und familienfreundliche Regelungen, doch fehlt weiterhin eine landeseinheitliche Regelung zur Freistellung, Lohnfortzahlung und Entschädigung außerhalb von Katastrophenlagen.
Kritisch sehen wir zudem das Fehlen einer abgestimmten, landesweiten Planungsgrundlage sowie eines klaren Konzepts zur Einbindung der Bevölkerung. Positiv ist die Berücksichtigung von Spontanhelfern, deren Bedeutung in jüngsten Krisen deutlich wurde.
Dringend erforderlich bleibt eine umfassende Bestandsaufnahme der verfügbaren Kräfte und Ressourcen, um Einsatzfähigkeit und Belastungsgrenzen realistisch einschätzen zu können. Begrüßt wird der geplante Aufbau eines neuen Katastrophenschutzlagers, das künftig auch um Spezialressourcen wie mobile Deiche, Großpumpen und Stromaggregate erweitert werden sollte.
Schließlich fehlt eine einheitliche Definition außergewöhnlicher Einsatzlagen (AEL) sowie eine verlässliche, haushaltsunabhängige Finanzierung des Katastrophenschutzes. Diese und weitere Punkte werden wir in den anstehenden Beratungen intensiv thematisieren und gegebenenfalls mit Änderungsanträgen begleiten.“