Die Information der von Beobachtungsmaßnahmen Betroffener kann noch verbessert werden
Zur Verabschiedung des Reformgesetzes zum Landesverfassungsschutz erklärt der stv. Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:
„Mit der gesetzlichen Neuregelung bringen wir das Recht der Nachrichtendienste auf den aktuellen Stand. Das ist sowohl gut wie auch notwendig. Notwendig, genügte doch das bisherige Recht in Teilen den verfassungsrechtlichen Ansprüchen nicht. Und gut, sehen wir unsere Demokratie und unsere Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung doch mit neuen Bedrohungen und neuen Bedrohungsmitteln konfrontiert. Wir können die Anpassungen daher mittragen, werden aber beispielsweise die tatsächliche Handhabung in Bezug auf die nachträgliche Information der von nachrichtendienstlichen Mitteln Betroffener als grundlegende Voraussetzung zur Wahrung des Rechtsschutzes im Blick behalten und ggf. auf Anpassungen drängen. Gleichzeitig fordern wir, bei möglicherweise zukünftigen verfassungsrechtlichen Bedenken, das sich aus Art. 20 Abs. 3 GG ergebende Rechtsstaatsprinzip einer vermeintlichen Verfahrensökonomie überzuordnen.“