Anschein einer Identifizierung des Staates mit einer Religionsgemeinschaft muss vermieden werden

Richter und Staatsanwälte wirken als funktionale Glieder unserer Rechtsordnung – Das Tragen von religiösen Zeichen wie dem Kopftuch ist ihnen in ihrer Amtsausführung vor Gericht zu untersagen

Zu Äußerung von Justizminister Guido Wolf, dass es Richter mit Kopftuch in Baden-Württemberg nicht geben werde, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

Zur Meldung, wonach Justizminister Wolf keine Richter mit Kopftuch möchte, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Kaum eine Tätigkeit wird so eng mit dem Staat in Verbindung gebracht wie das Handeln von Richtern und Staatsanwälten. Sie wirken nicht als private Individuen, sondern als funktionale Glieder unserer Rechtsordnung. Die Pflicht des Staates zur religiösen Neutralität ist bei ihrem Handeln daher von besonderer Bedeutung. Deshalb muss schon der Anschein einer Identifizierung des Staates mit einer Religionsgemeinschaft vermieden werden. Das Tragen von religiösen Zeichen wie dem Kopftuch ist zu untersagen.“

Mitteilung auf der Webseite der Fraktion:
http://fdp-dvp-fraktion.de/pressemitteilungen/weinmann-anschein-einer-identifizierung-des-staates-mit-einer-religionsgemeinschaft-muss-vermieden-werden/