Strobls Vorschlag würde die Situation in den Gefängnissen verschlimmern
Getrennte Unterbringung von Strafgefangenen und Abschiebehäftlingen ist verfassungsrechtlich geboten und aufgrund der Personalsituation in den Gefängnissen zwingend „Der Vorschlag von Innenminister Strobl, Abschiebehäftlinge in regulären Justizvollzuganstalten unterzubringen zeigt, dass er die verfassungsgerichtlichen Vorgaben verkennt. In Gefängnissen sind verurteilte Straftäter unterzubringen. Abschiebepflichtige Personen gehören dort nicht hin. Für sie müssen separate Unterbringungsorte geschaffen werden. Die FDP/DVP … Weiterlesen …